Krankenkasse
Versicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) anbieten. Die Krankenkassen sind nicht gewinnorientiert und müssen vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) anerkannt sein. Es steht ihnen frei, neben der Grundversicherung auch Zusatzversicherungen anzubieten.
Grundversicherung nach KVG
Obligatorisch, gewährleistet qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung für alle. Sie bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Zusatzversicherung
Freiwillig, deckt u.a. zusätzlichen Komfort (z.B. Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital) oder weiter Leistungen ab (Behandlung durch Naturheiler, gewöhnliche Zahnbehandlungen etc.). Prämien können sich nach dem Risiko, das eine Person für eine Krankenkasse darstellt, richten. Diese kann die Aufnahme von Personen ablehnen oder Vorbehalte aufgrund des Gesundheitszustandes anbringen. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den jeweiligen zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB).
Muss ich mich versichern?
Sie müssen sich versichern,
- wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Jedes Familienmitglied muss versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder.
- Als ausländische/-r Staatsangehörige/-r mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten und länger
- Als ausländische/-r Staatsangehörige/-r, wenn Sie in der Schweiz für weniger als drei Monate arbeiten und nicht über einen gleichwertigen ausländischen Versicherungsschutz verfügen
- Wenn Sie sich neu in der Schweiz niederlassen
- Wenn Sie als Schweizer/Schweizerin oder EG/EFTA-Staatsangehörige/-r in der Schweiz erwerbstätig sind und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre Familienangehörigen
- Wenn Sie als Schweizer/Schweizerin oder EG/EFTA-Staatsangehörige/-r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen
Wie kann ich bei den Prämien sparen?
Sie können ohne Nachteil zu einer Krankenkasse wechseln, die Ihnen mehr entspricht; der Leistungsumfang der Grundversicherung ist in jedem Fall derselbe. Unterschiede kann es allenfalls beim Service der Kassen geben. Beispielsweise vergüten nicht alle Kassen die Leistungen gleich schnell, oder es gibt Unterschiede bei der Qualität der Beratung. Aber jede Kasse ist verpflichtet, Sie aufzunehmen.
Einschränkung der Arzt- und Spitalwahl
Bis zu 20% kann sparen, wer sich einer sog. HMO-Versicherung oder einem Hausarzt-Modell anschliesst. Dafür verzichten Sie auf die freie Wahl des Arztes sowie des Spitals und lassen sich stattdessen in einem HMO-Zentrum (z.B. ärztliche Gruppenpraxis) behandeln. Beim Hausarzt-Modell verpflichten Sie sich, immer zuerst zu Ihrem Hausarzt zu gehen, der dann entscheidet, ob Sie allenfalls von einem Spezialisten behandelt werden müssen (Ausnahme bei Notfällen). Beachten Sie hierzu die Versicherungsbedingungen.
Wahl einer höheren Franchise
Die Krankenkasse gewährt Ihnen eine tiefere Prämie, wenn Sie die Franchise, also den festen Jahresbetrag, mit dem Sie sich an den Kosten beteiligen, auf mehr als die vorgeschriebenen 300 Franken erhöhen. Die Ermässigungen hängen von der Höhe der gewählten Franchise ab. Die Franchise kann nur jeweils auf den 1.1. erhöht werden und dies für mindestens 1 Jahr. Der Rabatt ist abhängig von der Höhe der Franchise, jedoch gesetzlich begrenzt.
Beitritt zu einer Bonus-Versicherung
Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Rechnungen vergüten lassen, schrittweise gesenkt. Die Ausgangsprämie ist 10 Prozent höher als die ordentliche Prämie. Innerhalb von 5 Jahren kann sie anschliessend auf 45 Prozent der Ausgangsprämie sinken. Die Bonus-Versicherung wird für mindestens 5 Jahre abgeschlossen.
Schliessen Sie die Unfalldeckung aus,
wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten und durch Ihren Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berugs- und Nichtberufsunfälle versichert sind.
Verlangen Sie eine Rückerstattung der Prämien während des Militärdienstes
Während Diensten, die länger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauern (z.B. RS, während des Zivildienstes oder während des Zivilschutzes) kann die Versicherung suspendiert werden. Die Militärversicherung deckt während der Dienstzeit alle Risiken ab. Ihre Prämien werden Ihnen zurückerstattet, wenn Sie dem Versicherer eine Fotokopie des EO Fragebogens oder der eingetragenen Tage im Dienstbüchlein zustellen.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Krankenkasse erhalten Sie über unsere Gratisnummer 0800 800 828.